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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON REHABILITATION-, NEUROREHABILITATION-, REKONDITIONIERUNGS- oder GENESUNGSDIENSTEN 


I.

DIENSTLEISTER
 

Die Erbringung von Dienstleistungen im JITROCEL-Rehabilitationszentrum, das von Jitrocel rehabilitační centrum s.r.o., Mozartova 43b, Olomouc 779 00, IČ: 29394139 (im Folgenden als Anbieter oder Jitrocel bezeichnet) betrieben werden, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Der Kunde oder gesetzliche Vertreter bestätigt den Empfang der Dienstleistung. Wenn zwischen dem Anbieter und dem Kunden eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Rehabilitations-, Neurorehabilitations-, Rekonditionierungs- und Genesungsdiensten (im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet) geschlossen wurde, sind diese Geschäftsbedingungen ein Zusatz zu dieser Vereinbarung.
 

IV.

ORT UND ZEIT DER DIENSTLEISTUNG

Die vereinbarten Leistungen werden im Gebäude des Anbieters im JITROCEL-CREDO-JITRO-Komplex, Mozartova 43b, 779 00 Olomouc erbracht. Die Dienstleistungen werden während der Betriebszeiten des Anbieters erbracht, die auf seiner Website jitrocel.cz aufgeführt sind. In einigen Fällen ist es dem Kunden nicht möglich, die Therapie innerhalb der vereinbarten Frist abzuschließen. Wenn der Anbieter nicht genügend Zeit hat, um die vorerst abgebrochene Therapie des Kunden weiter zu führen, können die vereinbarten Leistungen oder der vereinbarte / bestellte Leistungsplan gemäß den Bedingungen für einzelne Leistungen wie folgt geändert werden:

 

1. Bedingungen für Änderungen und Stornierungen von ambulanten Leistungen (z. B. Massagen und Rehabilitation):

Aus betrieblichen Gründen kann der gebuchte Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung geändert werden. Im Falle einer ordnungsgemäßen Begründung mehr als 24 Stunden vor dem Termin ist der Anbieter nicht dazu berechtigt, eine Stonierungsgebühr zu fordern, wenn der Kunde einen alternativen Termin für die Dienstleistung vereinbart.
Bei einer ordnungsgemäßen Begründung (Bestätigung durch einen Arzt usw.) weniger als 24 Stunden vor dem angegebenen Datum der Leistungserbringung ist der Anbieter berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Leistungspreises zu erheben. Wenn der Kunde den Service weniger als 24 Stunden vor dem angegebenen Servicetermin ohne angemessene Begründung storniert oder nicht erscheint, ist der Anbieter berechtigt, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des Preises des betreffenden Service zu erheben. In diesem Fall gilt die Therapie als realisiert. Die Stornierungsgebühr wird vom bezahlten Abonnement abgezogen, dem Kunden bei Inanspruchnahme eines anderen Dienstes berechnet oder eine Rechnung ausgestellt.


3. Bedingungen für Änderungen und Absagen mehrtägiger Therapien (z. B. intensive Neurorehabilitation):

Für mehrtägige Therapien (einschließlich wöchentlicher und mehrwöchiger Neurorehabilitation) ist der Anbieter berechtigt, eine Vorauszahlung in Form einer Vorausrechnung mit einem Fälligkeitsdatum von mindestens 30 Tagen vor Therapiebeginn zu verlangen. Der Zeitplan für die Leistungsbedingungen kann im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien entsprechend der verfügbaren Kapazität des Anbieters und der Empfehlung eines Facharztes oder Physiotherapeuten im Voraus und gemäß den unten aufgeführten Stornierungsbedingungen geändert werden. Der Kunde verpflichtet sich dazu, alle weitern Dienstleisungen die parallel von anderen Einrichtungen bereitgestellt werden einzustellen. Zu diesem Zweck kann der Anbieter auf Wunsch des Kunden eine Bestätigung des Leistungsplans ausstellen, inkl. professionelle oder medizinische Berichte.

Wenn der Kunde den gesamten Therapiezyklus mehr als 30 Tage vor dem Tag der Therapie abbricht, vereinbart der Anbieter mit dem Kunden eine Rückerstattung von 100% des bezahlten Therapiepreises oder erklärt sich bereit, in der Ersatzperiode eine Ersatztherapie in gleichem Umfang unter den gleichen Preisbedingungen anzubieten. Bei einer Absage der Therapie weniger als 30 Tage vor Therapiebeginn ist der Anbieter berechtigt, eine Absagegebühr in Höhe von 25% des Preises des gesamten Therapiezyklus zu erheben. Im Falle eines Therapieabbruchs weniger als 30 Tage vor Beginn der Therapie aufgrund der durch ein ärztliches Attest dokumentierten Krankheit des Klienten bietet der Anbieter dem Klienten einen Ersatztermin in gleichem Umfang zu gleichen Preisbedingungen an.

Wenn der Kunde die bereits begonne Therapie unterbricht oder nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur therapie erscheint, gilt Folgendes:
Wenn der Kunde krank wird und die Rehabilitation nicht fortsetzen kann, ist er verpflichtet, dem Anbieter die Krankheit unverzüglich durch ein ärztliches Attest oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die geplanten Therapien innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Entschuldigung als abgeschlossen zu zählen und dem Kunden alternative Termine für die verbleibenden Leistungen zu den gleichen Preisbedingungen anzubieten. Im Falle eines Ersatzdatums garantiert der Anbieter jedoch nicht, dass die Therapie von demselben Therapeuten geleitet wird. Wenn der Kunde die Krankheit jedoch nicht mit einem ärztlichen Attest nachweist oder aus einem anderen Grund nicht zum vereinbarten Therapiedatum kommt, erlischt das Recht des Kunden auf ein Ersatzdatum sowie auf eine Rückerstattung des für unentschuldigte Therapien gezahlten Preises. Therapien gelten als abgeschlossen.

 

Geschätsbedingungen gültig ab: 1.1.2021